Mitteilung der DDG
Sehr geehrte Mitglieder,
auf Wunsch der Expertengruppe im Auftrag der Diabetes-Arbeitsgruppe am Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein übersenden wir in Abstimmung mit dem Präsidenten, Herrn Professor Haak, die folgende Mitteilung. Um Kommentare und die Übermittlung von Erfahrungen vor Ort wird ausdrücklich gebeten (Korrespondenz bitte an Dr.Helmut Kleinwechter, E-mail: arzt@diabetologikum-kiel.de oder Alter Markt 11, 24103 Kiel, Tel.0431-95807 / Fax 0431-95805):
„Seit Mitte des Jahres 2006 fällt eine neue Strategie der Krankenkassen bei der
Genehmigung von Insulinpumpen auf. Die Verordnung von Insulinpumpen durch
Diabetologen für an Diabetes erkrankte Erwachsene, aber auch Kinder und Jugendliche,
wird durch die gesetzlichen Krankenkassen ungewohnt häufig abgelehnt, verzögert oder
erschwert genehmigt. Diese Auffälligkeit hat sich inzwischen landes- und bundesweit vielfach
bestätigt. Bei der Ablehnung stützen sich die Krankenkassen ausschließlich auf das
Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Dieses Vorgehen
ist seit Einführung der Insulinpumpentherapie Anfang der 80er Jahre des letzten
Jahrhunderts ein Novum.
Der Sachverhalt wurde auf der Sitzung der Arbeitsgruppe am 7. November 2007 anhand von
Patientenschicksalen aus der pädiatrischen Diabetologie und Erwachsenen-Diabetologie
erörtert und als nicht hinnehmbar bewertet. Es wurde daraufhin aus drei Mitgliedern der
Arbeitsgruppe und zwei zugezogenen, externen Fachärzten eine Expertengruppe gebildet,
die eine Stellungnahme erarbeitet hat.“
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre DDG-Geschäftsstelle